18. August 2021
Das Ordnungsamt Bremen hat als zuständige Behörde eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Innenräumen gilt. Die Allgemeinverfügung ist hier einzusehen sein und tritt bereits am Mittwoch, 18. August, in Kraft.
Ab 18. August gilt in der Stadt Bremen für folgende Bereiche die 3-G-Regel:
- Bei der Ausübung von Sport in Innenräumen (Ausnahme Schulsport)
- Beim Besuch von Fitnessstudios, Hallenbädern, Sporthallen etc.
- Für die Innengastronomie
- Bei Veranstaltungen und Festen in geschlossenen Räumen
- Beim Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben
Ausnahmen von der Nachweispflicht
- Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Anerkennung von Testergebnissen, Genesenen- und Impfnachweis
- Als negative Testergebnisse werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests anerkannt, die nicht älter als 24 Stunden sind. Außerdem können in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort Selbsttests durchgeführt werden, wenn diese unter Aufsicht einer verantwortlichen Person stattfinden.
- Als genesen gelten Personen, die ein positives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als sechs Monate ist. Geimpfte Personen müssen mittels eines Impfzertifikats nachweisen, dass sie einen vollständigen Impfschutz besitzen. Dieser tritt 14 Tage nach abschließender Impfung ein.
Bitte bringt daher zum nächsten Training euren Impfausweis (oder die digitale Version) oder wenn Du noch nicht vollständig geimpft bist, dein aktuelles negatives Testergebnis.