Leider haben sich die Fallzahlen bis zum heutigen nicht derartig beruhigt, dass wir aus dem Lockdown entlassen werden können. Deswegen gibt es offiziell vom Land Bremen eine Verlängerung bis zum 20. Dezember 2020. In Anlehnung an das Gesetzesblatt hat der Landessportbund Bremen zusammen mit dem Sportamt Bremen sowie der Senatorin für Kinder und Bildung die Nutzungsmöglichkeiten nun darüberhinaus bis zum 10. Januar 2021 fixiert. Abgekürzt bedeutet das für uns, dass unsere Sportanlagen und Hallen bis zum 10. Januar 2021 geschlossen bleiben und nicht genutzt werden dürfen.
Nach der Rechtsverordnung aus dem Gesetztesblatt ist demnach ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten und bleibt unberührt. Die Gültigkeit wird bis zum 10. Januar 2021 aufrecht erhalten.
Die Coronaverordnung aus der sich die Einschränkung ergibt, kann hier nachgelesen werden:
Bis zum 10. Januar 2021 bleiben deshalb alle unsere Hallen geschlossen und können demnach nicht betreten werden.
Alle sind bemüht, das der Sportbetrieb so schnell es geht wieder aufgenommen werden kann. Sämtliche höhere Institutionen, wie beispielsweise der Landessportbrund Bremen, schöpfen ihre Möglichkeiten gegen über dem Bremer Senat aus und haben beispielweise einen offenen Brief geschrieben.
Wir aus der Abteilung und auch aus dem Gesamtvorstand unseres Vereins gehen insgeheim allerdings davon aus, dass der Sportbetrieb wohl erst im Januar oder später wieder aufgenommen werden kann. Wir versuchen euch so gut es geht auf dem Laufenden zu halten.
Bis dahin wünschen wir auch das Beste und bleibt bitte gesund!